Über Dr. jur. Maike-Tjarda Müller
Fachanwältin für Medizinrecht – konsequent auf Patientenseite
Seit mehr als 20 Jahren vertritt Dr. Maike-Tjarda Müller Patientinnen und Patienten im Arzthaftungsrecht. Als Fachanwältin für Medizinrecht konzentriert sie sich insbesondere auf die rechtliche Aufarbeitung ärztlicher Behandlungsfehler und die Durchsetzung der daraus entstehenden Ansprüche.
Dabei vertritt sie ausschließlich die Patientenseite.
Von ihren Kanzleistandorten in Mannheim und Heidelberg aus übernimmt Dr. Müller Mandate bundesweit.
- Über 20 Jahre Erfahrung im Arzthaftungsrecht
- Fachanwältin für Medizinrecht seit 2007
- Ausschließliche Vertretung von Patientinnen und Patienten
- Bundesweite Mandatsbearbeitung
- Ausschließlich auf Patientenseite
- Keine Zahnarzthaftung
- Keine psychologischen Angelegenheiten
Persönliche und spezialisierte Vertretung im Arzthaftungsrecht
Ein möglicher Behandlungsfehler wirft für Betroffene häufig schwierige Fragen auf: War die Behandlung medizinisch korrekt? Wurde rechtzeitig auf Komplikationen reagiert? Wurde ausreichend aufgeklärt? Und welche Ansprüche bestehen, wenn ein Fehler zu gesundheitlichen und finanziellen Folgen geführt hat?
Die Bearbeitung solcher Fälle erfordert nicht nur juristische Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, sondern auch die sorgfältige Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten, Behandlungsunterlagen und Gutachten.
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind Behandlungsfehler bei Operationen sowie Fehler im ambulanten Bereich (außer zahnärztliche, psychiatrische und ästhetisch/kosmetische Angelegenheiten).
Es erwartet Sie eine zuverlässige und kompetente Vertretung, die auf 20-jähriger Erfahrung im Arzthaftungsrecht – ausschließlich auf Patientenseite – beruht.
Tätigkeitsschwerpunkte von Dr. Maike-Tjarda Müller
Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt im Arzthaftungsrecht und Medizinrecht.
Dr. Müller berät und vertritt Patientinnen und Patienten insbesondere bei dem Verdacht auf Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Operationen sowie bei Fehlern im ambulanten medizinischen Bereich.
Im Mittelpunkt steht dabei die individuelle Prüfung des jeweiligen Behandlungsverlaufs. Denn die Frage, ob tatsächlich ein haftungsrechtlich relevanter Behandlungsfehler vorliegt und welche Ansprüche daraus entstehen, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen.
Die Kanzlei übernimmt keine zahnärztlichen, kosmetischen oder psychiatrischen Angelegenheiten.
Schwerpunkte auf einen Blick
- Arzthaftungsrecht
- Medizinrecht
- Behandlungsfehler bei Operationen
- Behandlungsfehler im ambulanten Bereich
- Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Patientinnen und Patienten
- bundesweite Vertretung
Mehr als 20 Jahre Erfahrung auf Patientenseite
Dr. Maike-Tjarda Müller ist seit 2005 als selbstständige Rechtsanwältin tätig und seit 2007 Fachanwältin für Medizinrecht.
Ihre langjährige Spezialisierung ermöglicht eine konsequente Konzentration auf die Interessen geschädigter Patientinnen und Patienten.
Gerade im Arzthaftungsrecht stehen sich häufig sehr unterschiedliche Interessen gegenüber. Auf der einen Seite befindet sich ein Patient, der die medizinischen Abläufe und die Ursache seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nachvollziehen möchte. Auf der anderen Seite stehen Ärzte, Krankenhäuser und deren Haftpflichtversicherer.
Dr. Müller vertritt in dieser Konstellation ausschließlich die Interessen der Patientenseite.
Biographie und beruflicher Werdegang
Biographie und beruflicher Werdegang
Studium und Promotion
Studium und Promotion
Dr. Maike-Tjarda Müller studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim sowie an der Université de Jules Verne in Amiens, Frankreich.
Ihre Promotion zum Dr. jur. erfolgte im Baurecht bei Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke.
Während ihrer akademischen Ausbildung war sie ERASMUS-Stipendiatin und erhielt eine Förderung durch die gif – Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung / European Business School (EBS), Oestrich-Winkel.
Internationale juristische Ausbildung
Ihr Referendariat absolvierte Dr. Müller in internationalen Wirtschaftsrechtskanzleien, darunter:
- Clifford Chance
- Freshfields Bruckhaus Deringer
- Herbert Smith
Stationen ihrer Ausbildung führten sie unter anderem nach London und New York.
Tätigkeit in Wirtschaft und internationaler Projektfinanzierung
Vor ihrer selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit war Dr. Müller mehrere Jahre in der Rechtsabteilung einer Großbank in Frankfurt tätig.
Zu ihren Aufgaben gehörte unter anderem die Betreuung von Immobilienan- und -verkäufen.
Darüber hinaus war sie im Kredit-Risikomanagement und in der internationalen Projektfinanzierung tätig.
Spezialisierung auf Medizinrecht
Seit 2005 ist Dr. Maike-Tjarda Müller als selbstständige Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft in Mannheim tätig.
Seit 2007 ist sie Fachanwältin für Medizinrecht.
In den Jahren 2009 und 2010 war sie zudem als Beraterin für PricewaterhouseCoopers (PwC) im Bereich Arzt- und Medizinrecht tätig.
Im Jahr 2011 eröffnete sie ein weiteres Büro in Heidelberg in Kooperation mit dem Steuerberatungsbüro Dr. Münch.
Heute vertritt sie Patientinnen und Patienten von Mannheim und Heidelberg aus bundesweit im Arzthaftungsrecht.
Veröffentlichungen, Medien und Fachbeiträge
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit hat sich Dr. Müller durch Veröffentlichungen, Fachbeiträge und die Teilnahme an öffentlichen Fachdiskussionen mit medizin- und haftungsrechtlichen Fragestellungen auseinandergesetzt.
Presse und Fernsehen
FOCUS Spezial „Ihr Recht – Das ist Ihr Recht“ (2018)
Interview zum Thema:
„Vorsicht Notaufnahme!“
SWR Fernsehen (03/2018)
Mitwirkung an der Dokumentation:
„Vorsicht Notaufnahme“
Interview und Bericht über einen Rechtsfall der Kanzlei.
Veranstaltungen und Fachvorträge
Internistenkongress Mannheim (Mai 2017)
Teilnahme als Referentin an der Podiumsdiskussion:
„Ungeimpfte Ärzte: Ein Risiko nicht nur für Patienten“
Wissenschaftliche Veröffentlichungen
Dissertation
„Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche des Investors gegen die Gemeinde bei Änderung der Bauleitplanung – unter besonderer Berücksichtigung des Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 12 BauGB“
Erschienen im Peter Lang Verlag, Reihe II Rechtswissenschaft, Band 2838, 176 Seiten.
Aufsätze
„Sind (gerichtlich zugesprochene) Schmerzensgeldbeträge bei ärztlichen Behandlungsfehlern noch zeitgemäß oder was ist Gesundheit wert?“
Erschienen in der Festschrift zum 10-jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht, 2008.
„Rechtliche Kooperationsmöglichkeiten bei Arztpraxen“
Erschienen in hightech für ärzte, Ausgabe 02/2008.
Weitere Veröffentlichungen und Pressemitteilungen
SIGUNUS MEDIZINTECHNIK GmbH – Rückrufaktion der Halswirbelsäulenprothese Galileo
Veröffentlicht bei openPR, 05/2010.
Neues Patientenrechtegesetz 2013
Rechtstipp auf anwalt.de.
Mitgliedschaften
Dr. Maike-Tjarda Müller ist Mitglied in verschiedenen juristischen und medizinrechtlichen Vereinigungen:
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
- Medizinrechtsanwälte e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V.
- Anwaltsverein Mannheim
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Verein zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e. V.
Darüber hinaus ist sie Mitglied im Stamitzorchester Mannheim, in dem sie Violine spielt.
Dr. Müller persönlich
Die konsequente Spezialisierung auf die Patientenseite prägt die anwaltliche Tätigkeit von Dr. Müller seit vielen Jahren.
Für Mandantinnen und Mandanten bedeutet ein arzthaftungsrechtliches Verfahren häufig, sich neben den gesundheitlichen Folgen einer Behandlung zusätzlich mit komplexen medizinischen und juristischen Fragen auseinandersetzen zu müssen.
Die anwaltliche Vertretung soll deshalb nicht nur fachlich fundiert, sondern auch zuverlässig, nachvollziehbar und persönlich sein.
Jeder Fall wird anhand seiner individuellen medizinischen und rechtlichen Ausgangslage geprüft. Ziel ist es, berechtigte Ansprüche geschädigter Patientinnen und Patienten konsequent zu verfolgen.
Standorte
Kanzlei Dr. Müller - Mannheim
Adresse
Lameystraße 2, 68165 Mannheim, Deutschland
Telefon
+49 (0)621 178 5000
Fax
+49 (0)621 178 5101
kanzlei@drmuellerlaw.de
Parkmöglichkeiten
Wenn Sie mit dem Auto anreisen, stehen Ihnen Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Verfügung: Parkhaus Wasserturm und Parkhaus Dorint-Hotel
Öffentliche Verkehrsmittel
Straßenbahn: Haltestellen in der Nähe der Kanzlei: Nationaltheater und Rosengarten. Von dort erreichen Sie unsere Kanzlei in wenigen Minuten zu Fuß.
Unsere Kanzlei befindet sich zentral in Mannheim in der Nähe des Wasserturms und des Rosengartens und ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichbar.
Kanzlei Dr. Müller - Heidelberg
Adresse
Kurfürsten-Anlage 34, 69115, Heidelberg
Telefon
+49 (0)6221 187 9360
Fax
+49 (0)6221 187 9370
kanzlei@drmuellerlaw.de
Öffentliche Verkehrsmittel
Straßenbahn-Haltestellen: Stadtbücherei und Römerstraße. Unser Büro liegt nur wenige Gehminuten von diesen Haltestellen entfernt.
Unsere Zweigstelle in Heidelberg befindet sich zentral in der Nähe des Römerkreises und ist ebenfalls gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.