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Erwerbsschaden nach Behandlungsfehler – Ihren Verdienstausfall vollständig ersetzen lassen
Ein Behandlungsfehler kann nicht nur Ihre Gesundheit beeinträchtigen – sondern auch Ihre finanzielle Zukunft.
Wenn Sie aufgrund einer falschen medizinischen Behandlung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, steht Ihnen ein Erwerbsschaden zu. Dieser umfasst alle finanziellen Nachteile, die durch den Verlust Ihrer Arbeitsfähigkeit entstehen.
Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen oder telefonischen Erstberatungstermin.
Was ist ein Erwerbsschaden?
Der Erwerbsschaden beschreibt den finanziellen Verlust, der entsteht, wenn eine verletzte Person kein oder weniger Einkommen erzielen kann als vor dem schädigenden Ereignis.
Im Arzthaftungsrecht tritt dieser Schaden besonders häufig auf – etwa wenn:
- eine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorliegt
- der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
- eine Umschulung notwendig wird
- die Karriereentwicklung unterbrochen wird
Wichtig: Der Erwerbsschaden ist unabhängig vom Schmerzensgeld und kann zusätzlich geltend gemacht werden.
Wann haben Sie Anspruch auf Erwerbsschaden?
Ein Anspruch besteht immer dann, wenn:
ein Behandlungsfehler vorliegt
dadurch ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist
dieser Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt
Typische Fälle:
- dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
- längere Krankschreibung
- reduzierte Arbeitszeit
- frühzeitige Berentung
- Karrierebruch oder entgangene Beförderungen
Warum Erwerbsschäden oft zu niedrig berechnet werden
In der Praxis setzen Versicherungen den Erwerbsschaden häufig zu niedrig an.
Typische Probleme:
- zukünftige Gehaltssteigerungen werden ignoriert
- Karriereentwicklungen werden nicht berücksichtigt
- Selbstständige werden falsch bewertet
- langfristige Folgen werden unterschätzt
Genau hier liegt unsere Stärke:
Wir betrachten nicht nur Ihre aktuelle Situation – sondern Ihre gesamte berufliche Zukunft.
Wie wird der Erwerbsschaden berechnet?
Die Berechnung erfolgt auf Basis eines Vergleichs:
Einkommen ohne Schaden vs. Einkommen mit Schaden
Berücksichtigt werden:
- aktuelles Einkommen
- zukünftige Entwicklung (Karriere, Beförderungen)
- Inflation und Gehaltssteigerungen
- Rentenansprüche
- berufliche Perspektiven
Methoden:
1. Konkrete Berechnung
→ tatsächlicher Verdienstausfall
2. Fiktive Berechnung
→ Prognose der zukünftigen Entwicklung
3. Gutachterliche Bewertung
→ besonders bei komplexen Fällen notwendig
Erwerbsschaden bei Selbstständigen
Bei Selbstständigen ist die Berechnung besonders komplex.
Es müssen u.a. berücksichtigt werden:
- Gewinnentwicklung der letzten Jahre
- Marktposition und Wachstum
- Auftragslage
- betriebliche Fixkosten
Oft werden hier Fehler gemacht – wir arbeiten mit spezialisierten Gutachtern, um Ihren Schaden realistisch abzubilden.
Erwerbsschaden bei Kindern und Studenten
Auch ohne aktuelles Einkommen kann ein Erwerbsschaden bestehen.
Denn entscheidend ist:
Welche berufliche Entwicklung wäre ohne den Schaden wahrscheinlich gewesen?
Beispiele:
- Kind mit späterer Berufsperspektive
- Student vor dem Berufseinstieg
- Auszubildende mit Karrierechancen
Hier ist eine fundierte Prognose entscheidend – und häufig der Schlüssel zu hohen Entschädigungen.
Welche Beträge sind möglich?
Je nach Fall können Erwerbsschäden:
- mehrere zehntausend Euro
- sechsstellige Summen
- oder sogar lebenslange Rentenzahlungen
betragen.
Besonders bei jungen Patienten entstehen oft sehr hohe Ansprüche.
Typische Fehler bei der Durchsetzung
Viele Betroffene verlieren Geld, weil:
Ansprüche zu spät geltend gemacht werden
Berechnungen unvollständig sind
Versicherungen Druck ausüben
kein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird
Einmal falsch berechnet = dauerhaft weniger Geld.
Unser Ansatz
Wir gehen strategisch vor:
- Analyse Ihrer beruflichen Entwicklung
- Zusammenarbeit mit medizinischen und wirtschaftlichen Gutachtern
- realistische Zukunftsprognose
- konsequente Durchsetzung gegenüber Versicherungen
Ziel: Maximale Entschädigung – nicht Minimalangebot
Häufige Fragen zum Erwerbsschaden
Der Verdienstausfall betrifft meist kurzfristige Einbußen, während der Erwerbsschaden auch langfristige und zukünftige Einkommensverluste umfasst.
Grundsätzlich bis zum Ende der Erwerbstätigkeit – also oft bis zum Renteneintritt.
Ja. Auch Kinder, Studenten oder Arbeitssuchende können Anspruch haben.
Das hängt vom individuellen Einkommen und der beruflichen Entwicklung ab – pauschale Werte gibt es nicht.
Nein. In vielen Fällen versuchen Versicherungen, die Zahlung zu reduzieren.