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Erwerbsschaden nach Behandlungsfehler – Ihren Verdienstausfall vollständig ersetzen lassen

Ein Behandlungsfehler kann nicht nur Ihre Gesundheit beeinträchtigen – sondern auch Ihre finanzielle Zukunft.

Wenn Sie aufgrund einer falschen medizinischen Behandlung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, steht Ihnen ein Erwerbsschaden zu. Dieser umfasst alle finanziellen Nachteile, die durch den Verlust Ihrer Arbeitsfähigkeit entstehen.

Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen oder telefonischen Erstberatungstermin.

 

Was ist ein Erwerbsschaden?

Der Erwerbsschaden beschreibt den finanziellen Verlust, der entsteht, wenn eine verletzte Person kein oder weniger Einkommen erzielen kann als vor dem schädigenden Ereignis.

Im Arzthaftungsrecht tritt dieser Schaden besonders häufig auf – etwa wenn:

  • eine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorliegt
  • der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
  • eine Umschulung notwendig wird
  • die Karriereentwicklung unterbrochen wird

Wichtig: Der Erwerbsschaden ist unabhängig vom Schmerzensgeld und kann zusätzlich geltend gemacht werden.

 

Wann haben Sie Anspruch auf Erwerbsschaden?

Ein Anspruch besteht immer dann, wenn:

✔ ein Behandlungsfehler vorliegt
✔ dadurch ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist
✔ dieser Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt

Typische Fälle:

  • dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
  • längere Krankschreibung
  • reduzierte Arbeitszeit
  • frühzeitige Berentung
  • Karrierebruch oder entgangene Beförderungen

 

Warum Erwerbsschäden oft zu niedrig berechnet werden

In der Praxis setzen Versicherungen den Erwerbsschaden häufig zu niedrig an.

Typische Probleme:

  • zukünftige Gehaltssteigerungen werden ignoriert
  • Karriereentwicklungen werden nicht berücksichtigt
  • Selbstständige werden falsch bewertet
  • langfristige Folgen werden unterschätzt

Genau hier liegt unsere Stärke:
Wir betrachten nicht nur Ihre aktuelle Situation – sondern Ihre gesamte berufliche Zukunft.

 

Wie wird der Erwerbsschaden berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Basis eines Vergleichs:

Einkommen ohne Schaden vs. Einkommen mit Schaden

Berücksichtigt werden:

  • aktuelles Einkommen
  • zukünftige Entwicklung (Karriere, Beförderungen)
  • Inflation und Gehaltssteigerungen
  • Rentenansprüche
  • berufliche Perspektiven

Methoden:

1. Konkrete Berechnung
→ tatsächlicher Verdienstausfall

2. Fiktive Berechnung
→ Prognose der zukünftigen Entwicklung

3. Gutachterliche Bewertung
→ besonders bei komplexen Fällen notwendig

 

Erwerbsschaden bei Selbstständigen

Bei Selbstständigen ist die Berechnung besonders komplex.

Es müssen u.a. berücksichtigt werden:

  • Gewinnentwicklung der letzten Jahre
  • Marktposition und Wachstum
  • Auftragslage
  • betriebliche Fixkosten

Oft werden hier Fehler gemacht – wir arbeiten mit spezialisierten Gutachtern, um Ihren Schaden realistisch abzubilden.

 

Erwerbsschaden bei Kindern und Studenten

Auch ohne aktuelles Einkommen kann ein Erwerbsschaden bestehen.

Denn entscheidend ist:

Welche berufliche Entwicklung wäre ohne den Schaden wahrscheinlich gewesen?

Beispiele:

  • Kind mit späterer Berufsperspektive
  • Student vor dem Berufseinstieg
  • Auszubildende mit Karrierechancen

Hier ist eine fundierte Prognose entscheidend – und häufig der Schlüssel zu hohen Entschädigungen.

 

Welche Beträge sind möglich?

Je nach Fall können Erwerbsschäden:

  • mehrere zehntausend Euro
  • sechsstellige Summen
  • oder sogar lebenslange Rentenzahlungen

betragen.

Besonders bei jungen Patienten entstehen oft sehr hohe Ansprüche.

 

Typische Fehler bei der Durchsetzung

Viele Betroffene verlieren Geld, weil:

❌ Ansprüche zu spät geltend gemacht werden
❌ Berechnungen unvollständig sind
❌ Versicherungen Druck ausüben
❌ kein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird

Einmal falsch berechnet = dauerhaft weniger Geld.

 

Unser Ansatz

Wir gehen strategisch vor:

  1. Analyse Ihrer beruflichen Entwicklung
  2. Zusammenarbeit mit medizinischen und wirtschaftlichen Gutachtern
  3. realistische Zukunftsprognose
  4. konsequente Durchsetzung gegenüber Versicherungen

Ziel: Maximale Entschädigung – nicht Minimalangebot

Häufige Fragen zum Erwerbsschaden

Was ist der Unterschied zwischen Erwerbsschaden und Verdienstausfall?

Der Verdienstausfall betrifft meist kurzfristige Einbußen, während der Erwerbsschaden auch langfristige und zukünftige Einkommensverluste umfasst.

Wie lange kann Erwerbsschaden geltend gemacht werden?

Grundsätzlich bis zum Ende der Erwerbstätigkeit – also oft bis zum Renteneintritt.

Bekomme ich auch Erwerbsschaden ohne aktuellen Job?

Ja. Auch Kinder, Studenten oder Arbeitssuchende können Anspruch haben.

Wie hoch ist der Stundenlohn bei der Berechnung?

Das hängt vom individuellen Einkommen und der beruflichen Entwicklung ab – pauschale Werte gibt es nicht.

Zahlt die Versicherung automatisch?

Nein. In vielen Fällen versuchen Versicherungen, die Zahlung zu reduzieren.

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